Infos für JugendreferentInnen
Informationen für JugendreferentInnen oder JugendvertreterInnen
Was bedeutet mein Amt?
Der/die JugendvertreterInnen oder JugendreferentInnen des Kreises sind Ansprechpartner der Kinder- und Jugendchöre. Sie vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Vorstand des Kreises und bei der Chorjugend NRW sowie der Deutschen Chorjugend. Daher ist die Teilnahme an den Jugendausschusstagungen (JAT) bzw. Chorjugendtagen (CJT) unbedingt notwendig. Bei Verhinderung können die JugendreferentInnen Vertreter entsenden.
Ferner sollen die JugendvertreterInnen die Arbeit des Kreises in den vom Kreis bestimmten Bereichen, beispielsweise Mitgliederwerbung, sowie die Arbeit der Chöre selbst unterstützen, indem sie eigene Lösungsansätze entwickeln und kommunizieren.
Sie unterstützen die Chorjugend, indem sie Nachrichten weiterleiten und die Anliegen der Chorjugend im persönlichen Gespräch erörtern.
Welche Aufgaben habe ich im Einzelnen?
Im Einzelnen geben die JugendvertreterInnen beispielsweise Hilfestellung bei Antragsangelegenheiten oder anderen Verwaltungsfragen. Die Homepage der Chorjugend bietet Hilfestellung zu allen vorkommenden Vorgängen. Hier finden Sie alle Formulare und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen dazu.
Umgekehrt sind die JugendvertreterInnen Ansprechpartner der Chorjugend. Unsere Angebote und Anfragen (Workshops, Fortbildungen, Wettbewerbe etc.) sollen bei den Chören intensiv kommuniziert und angeboten werden. Weitere Aufgaben ergeben sich aus den Beschlüssen und Anregungen der JATs./CJTs.
Wie beginne ich meine Arbeit?
Eine gute Einarbeitung durch die Vorgänger ist natürlich empfehlenswert, darüber hinaus ist eine gute Vernetzung der JugendvertreterInnen untereinander sinnvoll. Selbstverständlich steht die Geschäftsstelle jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.