Ab sofort können Mitglieder Zuschüsse für JuLeiCa-Ausbildungen bei der Sängerjugend beantragen:
Jede Chorgruppe kann pro 10 minderjährige Mitglieder eine JuLeiCa mit 25,00 € bezuschusst bekommen. Maximal werden pro Chorgruppe 5 Ausbildungen bzw. Nachschulungen bezuschusst. Wer an einer JuLeiCa- Ausbildung oder Nachschulung teilgenommen hat und dies anhand der entsprechenden Teilnahmeurkunde nachweisen kann, kann hier das entsprechende Antragsformular herunterladen.
Schulungen werden von verschiedenen Einrichtungen wie z.B. dem DRK angeboten. Das jeweilige Jugendamt gibt Auskunft.
Der Bundesjugendring hat eine online-Börse für JuleiCa-Schulungen eingerichtet.
Termine und Schulungsorte: http://www.juleica-ausbildung.de/