Gerne nehmen wir Eure Anträge für Zuschüsse für Eure Chorwochenenden, Probentage, Ferienfreizeiten, Ausflüge etc. bis zum 31. März entgegen. Bei fristgerechter Abgabe habt Ihr die Garantie auf den Mindestförderbetrag.
Aber auch nach Ablauf der Antragsfrist (keine Ausschlussfrist!) könnt Ihr Eure Anträge im laufenden Jahr stellen. Aktualisierte und online ausfüllbare Formulare gibt es ab sofort an gewohnter Stelle. Alle Infos zu den Richtlinien und zum Ausfüllen sowie alle benötigten Formulare findet Ihr hier.
Bitte denkt auch daran, dass Ihr für die Begleitung einer Ferienfreizeit Sonderurlaub bei Euren Arbeitgebern beantragen könnt. Den Ausgleich für entgangene Gehaltszahlungen könnt Ihr Euch bei uns erstatten lassen. Auch dazu alle Infos auf der Service-Seite.
Für Eure Unternehmungen viel Erfolg und viel Freude!
Eure Maßnahmen werden gefördert von: